Häufige Fragen:



Wer benötigt eine logopädische Behandlung?

Menschen jeden Alters mit:

  • Sprachstörungen
  • Sprechstörungen
  • Stimmstörungen
  • Schluckstörungen
  • Redeflussstörungen

In meiner Praxis oder bei Ihnen zu Hause biete ich:

  • Beratung
  • Diagnostik
  • Behandlung

Wie bekommt man eine logopädische Behandlung?

Bei Auffälligkeiten bezüglich Sprache, Sprechen, Stimme, Schlucken, Hören und Merken, wenden Sie sich bitte an einen Arzt oder zur Beratung an uns.

Die Behandlung muss von einem Arzt verordnet werden (ausser bei inividuellen Gesundheitsleistungen):

 

  • Hausarzt
  • Hals-Nasen-Ohrenarzt (HNO)
  • Kinderarzt
  • Kieferorthopäde

 

Mit Ihrer Heilmittelverordnung oder Privatordnung vereinbaren

Sie bitte per eMail oder telefonisch einen Diagnostiktermin.

Termine erhalten Sie bei uns umgehend und ohne Warteliste.


Telefonische Anmeldung

Hinterlassen Sie bitte eine Nachricht und Ihre Telefonnummer, wir rufen Sie schnellstmöglichst zurück.

 

Zu Ihrem ersten Termin bringen Sie bitte die Heilmittelverordnung und ggf. vorhandene Vorbefunde mit.

 

Nach erfolgereicher Diagnostik vereinbaren wir gemeinsam
die Therapieziele unter Berücksichtigung Ihrer Wünsche.


Wer trägt die Behandlungskosten?

  • Eine Eigenbeteiligung an den Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen ist für Erwachsene vom Gesetzgeber vorgeschrieben und beträgt derzeit 10% zuzüglich 10 € Rezeptgebühr.
  • Minderjährige Kinder sind von in der Regel von Zuzahlungen befreit
  • Chronisch Kranke und soziale Härtefälle können auf Antrag bei der Krankenkasse von der Zuzahlung befreit werden.